Umfassende physische Sicherheit für kritische Infrastrukturen

Mit dem System MC 1500 der ABI-Sicherheitssysteme GmbH bereit für NIS 2.

Die Zeit läuft! Im März 2023 ist die NIS-2-Richtlinie für ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union in Kraft getreten. Ziel ist es, kritische Infrastrukturen in der EU vor Cyberbedrohungen zu schützen und ein einheitliches, hohes Sicherheitsniveau in der gesamten EU zu erreichen. Mit den Produkten der ABI-Sicherheitssysteme GmbH können Unternehmen für die erhöhten Sicherheitsanforderungen gerüstet werden.  

Die Lösung von ABI-Sicherheitssysteme umfasst eine Vielzahl an zertifizierten Komponenten, um die unterschiedlichen Gefahren für kritische Infrastrukturen zu minimieren.  

  • Einbruchmeldeanlage zum Schutz vor Einbruch und Überfall 
  • Zutrittskontrollsystem für einen geregelten Zugang  
  •  NSL-Übertragung zur Alarmübertragung an eine Alarmempfangsstelle 
  •  Umweltsensoren zur Überwachung von Umwelteinflüssen 
  •  Edge-Device-Server-Baugruppe (EDS) mit SNMP-Protokoll zur Überwachung von Netzwerkgeräten

Ab dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie haben die EU-Mitgliedsstaaten 21 Monate Zeit, die NIS-2-Richtlinie im nationalen Recht umzusetzen. Auf die Unternehmen und die Industrie werden dementsprechend spätestens im Herbst 2024 eine Vielzahl neuer Sicherheits-Regularien zukommen.  

Deshalb gilt es, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und die Vorgaben der NIS 2 – schon aus Eigeninteresse – möglichst genau umzusetzen. Nutzen Sie den Zeitvorsprung und setzen Sie mit ABI-Sicherheitssysteme eine allumfassende Sicherheitslösung im Rahmen der NIS-2-Richtlinie bereits jetzt in Ihren Projekten um.  

NIS 2 verlangt von allen Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie vielen Industrieunternehmen die Einhaltung von bestimmten Sicherheitsstandards wie die Identifizierung von Bedrohungen (Risikoanalyse), den Schutz vor Angriffen und die schnelle Wiederherstellung nach Angriffen. Außerdem gibt es neue, explizite Anforderungen an die physische Sicherheit.  

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen geeignete technische Maßnahmen für die Absicherung ihrer Netz- und Informationssysteme einzurichten. Dazu gehören Maßnahmen für den Einbruch-, Diebstahl- und Zugriffsschutz, für die Zutrittskontrolle sowie die Erfassung von physikalischen Größen wie Temperatur oder Feuchte. Genau hierfür bietet ABI-Sicherheitssysteme eine zertifizierte All-in-one-Lösung, um kritische Infrastrukturen zuverlässig zu schützen – von der Zutrittskontrolle über den Einbruchschutz bis hin zur Überwachung von Umwelteinflüssen. 

Hier finden Sie den Fachbeitrag zum Thema "Physische Sicherheit für Kritische Infrastrukturen"

Nähere Informationen zu NIS 2 erhalten Sie unter den folgenden Links:

KRITIS Betreiber und nun? (OpenKRITIS - Das freie Informationsportal für Kritische Infrastrukturen. Stand: 13. April 2023)

KRITIS – auf den zweiten Blick (OpenKRITIS - Das freie Informationsportal für Kritische Infrastrukturen.)